Wir überzeugen durch Leistung und Wärme im Herzen

Unser Einrichtungskonzept

1. Vorstellen des Trägers
1.1 Trägerstruktur
Das Seniorenzentrum Haus Versetal ist eine private Einrichtung und wurde 1991 von Herrn Franz-Josef Schmidt und Herrn Ulrich Valbert gekauft und im Laufe der Jahre modernisiert und erweitert.

1.2 Inhaltliche Ausrichtung
Unsere Einrichtung erfüllt die Bedingungen nach dem SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz). Mit den Landesverbänden der Pflegekassen ist ein Versorgungsvertrag über 59 vollstationäre Pflegeplätze inclusive vier Kurzzeitpflegeplätze abgeschlossen worden, in dem die zu erbringenden Leistungen verbindlich geregelt sind.

2. Darstellung der Einrichtung
2.1 Zielgruppen/Leistungsrechtliche Zuordnung
Bei dem Seniorenzentrum Haus Versetal handelt es sich um eine vollstationäre Pflegeeinrichtung, in der ältere Menschen aufgenommen werden können.

2.2 Zugangskriterien/Ausschlusskriterien
Aufgenommen werden auch pflegebedürftige ältere Menschen (unter Einschluss Altersverwirrter) und besondere Gruppen von Pflegebedürftigen wie (Apalliker, AIDS - Kranke und MS – Kranke).
Nicht aufgenommen werden beatmungspflichtige Senioren.

2.3 Zielvorstellungen
Wir setzen uns das Ziel, die Grundrechte auf Selbstbestimmung und Persönlichkeit zu achten.
Qualität ist eine tägliche Aufgabe und inhaltlich ausgerichtet auf die Zufriedenheit unserer Senioren.
Ständige Verbesserung und Aktualisierung der Dienstleistungen. Insbesondere durch ständige Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter/innen schaffen wir die Voraussetzungen für die Umsetzung des Einrichtungskonzeptes.
Konsequentes Einhalten und Durchsetzen der Verpflichtungen gegenüber unseren Kunden und darin eingeschlossen, die vertraglichen Bedingungen der Sicherung des Leistungsrechtes der Senioren, schaffen die solide Basis eines gesunden Unternehmens.

2.4 Einrichtungsstruktur
Die Pflegeplätze sind auf drei Wohnbereiche verteilt, wobei die Vorschriften gemäß der Heimmindestbauverordnung erfüllt worden sind.
Die helle und großzügig gestaltete Cafeteria sowie die Küche befinden sich im Untergeschoß des Hauses.
Die Cafeteria, dient nicht allein zur Nahrungsaufnahme in der Gemeinschaft, sondern wird ebenfalls für regelmäßige Gottesdienste durch die Pfarrer der Kirchengemeinde, für Gruppenbeschäftigung, für Feierlichkeiten wie z. B. Geburtstagsfeiern mit Angehörigen und jahreszeitliche Veranstaltungen genutzt.

2.4.1 Lage der Einrichtung
Das Seniorenzentrum liegt zentral im Stadtbezirk Pungelscheid von Werdohl.
Eine nahe gelegene Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel ist gegeben.

2.4.2 Größe der Einrichtung
Unsere Einrichtung verfügt über 39 Einzel- und 10 Doppelzimmer, alle Zimmer sind mit einer Nasszelle ( Dusche ) ausgestattet.

2.4.3 Raumkonzept
Die Senioren können zwischen einem Einzel- bzw. Doppelzimmer wählen. Die Zimmer sind ausgestattet mit einem Bett, Kleiderschrank, Nachttisch, Tisch und Stuhl. Kleinmöbel aus dem privaten Besitz, wie z. B. Kommoden, Sessel etc. können selbstverständlich mitgebracht und nach individuellem Bedarf aufgestellt werden.
Auf jedem der drei Wohnbereiche befindet sich ein Dienstzimmer, ein Pflegebad sowie zwei Wohn- und Aufenthaltsräume. Ein Raum ist mit einer Küche ausgestattet. Hier können Mahlzeiten zubereitet werden.

3. Theoretische Grundlagen von Pflege und Betreuung

3.1 Leitbild für Pflege und Betreuung
„Der Mensch ist einmalig in seiner Welt, sein Verhalten hat verschiedene Ursachen und wird durch seine Umgebung mitbestimmt, er hat das Recht anders zu sein und wir haben die Pflicht ihn zu verstehen und zu helfen, er hat sich uns nicht ausgesucht und wir stehen mitten in seinem Leben. Daher müssen wir uns ihm anpassen, seine Persönlichkeit achten und ihn
würdevoll betreuen, pflegen und begleiten bis hin zum Tod“
(Quelle unbekannt)


3.2 Pflege und Betreuungsmodell

Die Grundlage unserer qualitativen Pflege und Betreuung ist angelehnt an das Pflegemodell von Frau Monika Krohwinkel. Sie führt uns die Vielschichtigkeit des menschlichen Lebens vor Augen und definiert eine verständliche und umsetzbare Form der Betreuung, die sich an den Bedürfnissen und existentiellen Erfahrungen des Lebens orientieren (auch AEDL` s genannt).

 

Die Ermittlung von Hilfeformen im Rahmen der grundpflegerischen und betreuerischen Verrichtungen orientiert sich an den AEDL` s und ist vordergründig in einer Bezugspflege umzusetzen. Unser primäres Pflegeziel ist die Unterstützung des pflegebedürftigen Menschen bei der Erhaltung oder dem Wiedererlangen von Unabhängigkeit und Wohlbefinden in den für ihn relevanten Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des Lebens ( AEDL´s ). In der Pflegeprozessplanung werden für den Aktivierungserfolg realistische Nahziele geplant und regelmäßig überprüft.

Die Pflegeprozessplanung ist in folgenden Schritten aufgebaut:

1. Kommunizieren

2. Sich bewegen

3. Vitale Funktionen des Lebens aufrechterhalten

4. Sich pflegen

5. Essen und Trinken

6. Ausscheiden

7. Sich kleiden

8. Ruhen und Schlafen

9. Sich beschäftigen

10. Sich als Mann/Frau fühlen und Verhalten

11. Für eine sichere Umgebung sorgen

12. Soziale Bereiche des Lebens sichern

13. Mit existentiellen Erfahrungen des täglichen Lebens umgehen

3.3 Konzept zur Begleitung und Versorgung sterbender Menschen

Zuerst ist es wichtig zu erfaghren, welche Wünsche die Senioren haben, z.B. soll ein Pfarrer hinzugezogen werden, welche Kleidung wird bevorzugt, sollen bestimmte Schmuckstücke umgelegt werden, besitzen Sie einen Rosenkranz und möchten diesen in der Hand halten etc.

Wir nehmen uns die notwendige Zeit für den Sterbenden und seine Angehörigen, um ihn und seine Fsamilie in diesem schwierigen Prozess z begleiten.

Daher haben wir für unsere Einrichtung ein einheitliches Konzept erstellt, mit folgenden Zielen:

- Es soll eine menschenwürdige Begleitung im Sterbeprozess durch zwischenmenschliche

  Nähe gewährleistet werden.
Es soll ein schmerzfreier Sterbeprozess ermöglicht werden.
• Es soll eine optimale Pflegequalität gewährleistet werden.
• Falls eine Patientenverfügung vorhanden, soll dieser entsprochen werden.

3.4. Umgang mit freiheitseinschränkenden Maßnahmen
Wir haben uns die Aufgabe gestellt, möglichst keine freiheitseinschränkenden Maßnahmen anwenden zu müssen. Bei Hin-, Weglauftendenzen wenden wir das sog. Desorientiertensystem an, dazu trägt der Senior ein Armband, sollter er das Haus verlassen geht sofort ein Signal an das Rufsystem. Sollte diese Maßnahme erforderlich sein, wird die anzuwendende Maßnahme nach folgenden Kriterien geprüft:
• Ist die Anwendung freiheitseinschränkender Maßnahmen dem möglichen

  Schadensereignis entsprechend angemessen ?
• Gibt es Möglichkeiten die eine freiheitseinschränkende Maßnahme entbehrlich

  machen ?
• Was ist das mildere Mittel zur Abwendung der Gefahr ?

In einer Fallbesprechung wird dann das Risiko bewertet, nach Lösungen gesucht um das Risiko zu bewältigen, das Risiko wird weiter überwacht und dokumentiert.
In einer Verfahrensanweisung wurde dies schriftlich niedergelegt.

4. Leistungsspektrum
4.1 Allgemeine Pflege und Betreuungsleistungen
Wir verstehen die Pflege und Betreuung als einen bedürfnisorientierten Prozess. Die Senioren, ihre Angehörigen und/ oder Betreuer sowie Ärzte und Therapeuten werden in diesen Prozess mit einbezogen. Wir möchten das die Senioren in unserer Einrichtung ein möglichst Selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen. Wir bieten Ihnen Unterstützung, teilweise Übernahmen, vollständige Übernahmen, oder auch nur Beaufsichtigung und Anleitung in allen Bereichen der Pflege und Betreuung an.

Leistungsgestaltung Pflege:
- Tagesstrukturierung
- Körperpflege / z.B. Duschen o. Baden
- Behandlungspflege / z. B. Medizinische Einreibungen
- Ernährung / z. B. Mundgerechte Zubereitung
- Mobilität / z. B. Aufstehen / Zu- Bett gehen

Leistungsgestaltung Betreuung:
- Allgemeine physische und psychische: 

  Aktivierung: Gymnastik, Werken bzw. Basteln, Handarbeiten, Spiele, Singen, Backen, 

  Ausflüge u.a.m.
- Spezielles Funktionstraining:
  Förderung bzw. Erhalt der Motorik und
  Wahrnehmung durch Bewegungs- und Koordinationstraining. In der Regel

  Einzeltherapie (auch externe Therapeuten)
- ADL-Training:
  Selbsthilfetraining z. B. Esstraining, Hilfsmitteltraining u.a.m.
- Kognitives Training:
  Wahrnehmungs-, Gedächtnis-, Konzentrations-, und Orientierungstraining
- Psychische Stabilisierung:
  Eingewöhnungshilfe, Kontaktförderung, Aktivierung, Intervention bei akuten Krisen,

  regelmäßige persönliche Zuwendung durch Einzelgespräche

4.1.1 Immobile Senioren

Immobile Senior-innen sind in unserer Einrichtung Personen die auf Grund körperliche und / oder psychische Erkrankungen nicht in der Lage sind, dass Zimmer zu verlassen um am geselschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Immobile Senior-innen o.g. Definition erhalten nahezu täglich Einzelbetreuung.

4.2 Unterkunft und Verpflegung
Die Unterkunft und Verpflegung umfasst die Leistung, die den Aufenthalt des älteren Menschen in einer Betreuungseinrichtung ermöglichen, z. B. Wohnraum und Ver- und Entsorgung ( Energie, Wasser, Abfall).
Zur Verpflegung gehört insbesondere eine ausgewogene Ernährung.

4.3 Ausstattung mit Sachmittel in Bezug auf die Leistungserbringung
Um unsere Leistung zu erbringen, benötigen wir eine fachgerechte Ausstattung von verschiedene Hilfsmittel wie z. B. Hebe und Tragelifter, Sitz – und Liegewaage, Rollstühle, Toilettenstühle, spezielle Matratzen und Lagerungshilfen.

4.4 Kooperationsverträge
Ziel einer Kooperation ist es ein möglichst weites Spektrum von externen Dienstleistungen anzubieten damit eine umfassende, zeitnahe und koordinierte Versorgung der Senioren gewährleistet werden kann.
Eine Zusammenarbeit führen wir als Ausbildungsbetrieb mit verschiedenen Fachseminaren in der Umgebung durch. Der Bereich von Hilfsmitteln und Medikamenten wird von unterschiedlichen Dienstleistern versorgt. Die Entscheidungsfreiheit der Senioren wird durch die Einrichtung nicht beeinflusst.

5. Arbeitsorganisation
Um unsere definierten Ziele zu erreichen, wurde für jeden Bereich ein Arbeitsablaufplan erstellt.
Einmal monatlich wird durch die Pflegedienst, - und Hauswirtschaftsleitung ein Stellenschlüssel errechnet und somit überprüft ob die Personalbemessung anhand der ( Pflegestufen ) korrekt ist oder angepasst werden müssen.

5.1 Organigramm/Darstellung der Verantwortung und Kompetenzen

Ist in der Einrichtung einzusehen

5.2 Information und Kommunikation

Ist in der Einrichtung einzusehen

 

5.3 Mitarbeiter
Im Pflege, - und Betreuungsbereich sowie in der Hauswirtschaft stellen wir die fachliche Qualifikation der Mitarbeiter mit 50 % sicher.

5.4 Pflege und soziale Betreuung

5.4.1 Pflege und Betreuungssystem
Die pflegebedürftigen Senioren werden in ihrer Ganzheit, (bestehend aus Körper, Seele und Geist) betrachtet. Daraus resultiert die Akzeptanz der Bedürfnisse, die miteinander in Beziehung stehen und sich mit der Umgebung entwickeln und verändern.
Unter Berücksichtigung ihrer vorhandenen Fähigkeiten werden das Wohlbefinden und die Unabhängigkeit als Gesamtziel der geplanten Pflege und Betreuung angestrebt.
Ausgangspunkt ist eine zu erhebende Pflegeanamnese, die die Biographie (Gewohnheiten), existentielle Erfahrungen, vorhandene Bedürfnisse und aktuelle gesundheitliche Einschränkung berücksichtigt.

5.4.2 Milieugestaltung
Orientierungsfähige und therapeutisch ausgerichtete Milieugestaltungselemente wie Bildgestaltung, Farbgestaltung erhalten den Charakter der Wohnlichkeit, der familiären Atmosphäre und das Empfinden eines Zuhauses in einer Gemeinschaft. In den Zimmern und Gemeinschaftsräumen sind sowohl die Senioren als auch die Angehörigen an der Gestaltung beteiligt.

5.4.3 Personaleinsatzplanung/ Dienstplangestaltung
Jeder einzelne Bereich hat für sich einen Arbeitsablaufplan. Mit Hilfe dieser Pläne werden Dienstpläne geschrieben.

5.4.4 Pflege und Betreuungsprozess
Die Pflege und Betreuung der uns anvertrauten Senioren betrachten die Mitarbeiter des Seniorenzentrum Haus Versetal als eine qualitäts- und bedürfnisgerechte Aufgabe. Dafür haben wir eine Strukturqualität mit den geforderten Rahmenbedingungen geschaffen, damit die Leistungen fachgerecht erbracht werden können.
Die Prozessqualität muss als ganzheitlicher Pflege- und Betreuungs-ablauf erfasst sein. Dies bedeutet, dass eine Pflegedokumentation geführt wird, die einen individuellen Pflegeprozessverlauf erkennen lässt. Darunter fällt die Informationssammlung im Rahmen eines Einzuges, dass Erkennen von Problemen und vorhandenen Möglichkeiten, dass Festlegen von Nah- bzw. Fernzielen, dass Planen von Maßnahmen, deren Durchführung sowie die regelmäßige Überprüfung des Pflegeprozesses.
Durch Pflegevisiten, Fallbesprechungen und Einzelgespräche wird die zu erreichenden Ergebnisqualität geprüft.

5.4.5 Pflege und Betreuungsdokumentation
Die Vorkommnisse und Auffälligkeiten der Senioren werden wohnbereichs-bezogen zu jedem Schichtwechsel mit Hilfe des einheitlichen Dokumentationssystems der Firma Standard- Systeme mündlich weitergeleitet. Die Dokumentationen werden verschlossen in einem Dokumentationswagen aufbewahrt. Die persönlichen Pflege, - und Betreuungsdaten unterliegen Selbstverständlich dem Datenschutz.

5.4.6 Aufnahme, Aus- und Umzug von Senioren
Den meisten pflegebedürftig gewordenen Menschen und deren Angehörigen fällt der Entschluss, in eine Pflegeeinrichtung umzuziehen, nicht leicht. Dieses einschneidende Erlebnis, dass vom Betreffenden häufig als großer Verlust der Unabhängigkeit erlebt wird, wollen wir so gestalten, dass die Umstellung als nicht zu belastend erlebt wird und der Übergang in die Einrichtung so leicht wie möglich fällt. Daher ist es wichtig das im Vorfeld des Einzuges grundsätzliche biographische Daten des Kunden erfragt werden. Die wichtigsten Gewohnheiten, Bedürfnisse und Wünsche sind dann bekannt und könnten beachtet und berücksichtigt werden.
• In den ersten Wochen nach der Aufnahme nimmt sich die Bezugspflegekraft besonders

  viel Zeit für den neuen Kunden.
• Für den Kunden soll eine Umgebung geschaffen werden, in der die Eingewöhnung

  leichter fällt.
• Zwischen Kunde und Pflegepersonal soll von Anfang an ein Vertrauensverhältnis

  herrschen.
• Nach sechs – acht Wochen wird mit dem Kunden / Angehörigen ein Zwischengespräch

  geführt.

Bei einem Auszug ist eine frühzeitige Vorbereitung z. B. (Kurzzeitpflege-Umzug) in eine andere Einrichtung oder Auszug nach Hause zu planen. Dies dient der Vermeidung von Versorgungsdefiziten.

5.5 Hauswirtschaft
Leistungsgestaltung Verpflegung:
• Eine abwechslungsreiche Speisen- und Getränkeversorgung in

  Zusammenarbeit mit den Senioren/innen.
• Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee und Abendessen sind
  Regelmahlzeiten. Hinzu kommen Zwischenmahlzeiten nach
  individuellem Bedarf (Spät- und Nachtmahlzeiten).
• Schon- und Diätkost, vegetarische Kost sowie in speziellen Fällen
  auch Wunschkost.
• Vorlieben und Abneigungen im Bereich der Verpflegung werden
  soweit wie möglich berücksichtigt.
• Themenbezogene Ernährungswochen wie z.B. Italienische und
  bayrische Woche werden geplant und durchgeführt.
• Die Zubereitung der Mahlzeiten erfolgt nach uns vorgegebenen
  Richtlinien (z. B. Lebensmittelhygiene).

Frühstück von 08:00 Uhr – 10.00 Uhr
Zwischenmahlzeit von 10:30 Uhr – 11.30 Uhr
Mittagessen von 12.00 Uhr – 13.00 Uhr
Zwischenmahlzeit von 13.30 Uhr – 14.30 Uhr
Kaffeezeit von 15.00 Uhr – 16.00 Uhr
Zwischenmahlzeit von 16.30 Uhr – 17.30 Uhr
Abendessen von 18.00 Uhr – 19.00 Uhr
Nachtmahlzeit ab 22.00 Uhr

Warme und kalte Getränke werden zu jeder Tages und Nachtzeit ausreichend und kostenlos zur Verfügung gestellt.
Alle Senioren/innen haben die Möglichkeit die Mahlzeiten in der Cafeteria, auf den Wohnbereichen oder auch im Zimmer einzunehmen.
Leistungsgestaltung Hausreinigung:
• Die Grund-, Unterhalt- und Sichtreinigung wird durch eigene
  Mitarbeiterinnen durchgeführt.
• Die Gewohnheiten der Senioren/innen, (insbesondere individuelle
  Ruhe- und Essenszeiten) werden bei der Reinigung berücksichtigt
  (Schnittstelle Hauswirtschaft – Pflege)
• Die Blumenpflege wird durch die Hausreinigung, (wenn erforderlich)
  übernommen.
• Die Reinigung erfolgt nach uns vorgegebenen Hygienevorschriften.

Leistungsgestaltung Wäscheservice:
• Die Reinigung der Wäsche und Flachwäsche (bis auf chemische Reinigung) wird durch

  unsere Mitarbeiterinnen durchgeführt. Voraussetzung hierfür ist, dass jedes

  persönliche Wäschestück gekennzeichnet ist.
• Die Verteilung der sauberen Wäsche wird durch die Mitarbeiterinnen des

  Wäscheservice übernommen.
• Kleinere Näharbeiten werden im Haus durchgeführt.
• Die Reinigung der Wäsche erfolgt nach uns vorgegebenen
Hygienevorschriften.

5.6 Hygiene
In unserer Einrichtung wird ein einheitliches Hygienehandbuch angewendet, welches sich lediglich in Bezug auf Verfahrensanweisungen im Bereich Lebensmittelhygiene, Wäschereihygiene, Hygiene in der Reinigung, im Technischen Dienst und in der Pflege unterscheidet.

5.7 Verwaltung
Jeder Senior, jede Seniorin hat bei uns ein eigenes Barbetragskonto. Über dieses Konto kann der persönliche Bedarf abgerechnet werden, wie z. B. der Friseurbesuch. Ein Kontoauszug kann Berechtigten jederzeit zur Verfügung gestellt werden.
Die Verwaltung erstellt die monatliche Pflegekostenrechnung und rechnet diese mit den zuständigen Kostenträgern ab.

5.8 Haustechnik
Leistungsgestaltung Technischer Dienst:
• Getränkeversorgung auf den Zimmern
• Reparatur und Malerarbeiten
• Grundstücksgestaltung z.B. Blumenbepflanzung
• Sicherheitsdienste ( im Winter Schneeräumen )
• Abfallmanagement

6. Mitwirkung der Senioren
6.1 Gremien

Die Senioren vertreten ihre Interessen durch einen Beirat in Angelegenheiten des Betriebes in unserer Einrichtung wie Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen, Hausordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung im Rahmen von Mitwirkung und Mitbestimmung.
Alle zwei Jahre im Oktober finden Beiratwahlen statt. Aus unserem Seniorenzentrum sind drei Senioren/innen in den Beirat gewählt worden und zwei externe Beiratsmitglieder.

6.2 Sonstige Formen der Beteiligung
• Einmal monatlich trifft sich der Beirat zur Speiseplanbesprechung
• Einmal im Quartal findet eine Beiratsitzung statt, zu dem auch andere Fachbereiche der

  Einrichtung durch den Beirat eingeladen werden können.
• Einmal im Jahr findet eine Seniorenversammlung statt.

7. Zusammenarbeit mit Angehörigen und ehrenamtlich Engagierten
7.1 Zusammenarbeit mit Angehörigen

Angehörigen werden von Beginn an, ( wenn gewünscht ) in den Pflege, - und Betreuungsprozess der Einrichtung mit einbezogen.
Regelmäßige Angehörigenabende werden angeboten. Die Themen können von den Angehörigen selbst bestimmt werden.
Des weiteren findet sechs Wochen nach Einzug ein Zwischengespräch mit den Angehörigen und den Senioren/innen statt, in dem Wünsche, Interessen, Kritik, Bedürfnisse erfragt werden und Berücksichtigung finden.

Alle zwei Jahre führen wir eine Kundenzufriedenheitsbefragung mit Beteiligung der Angehörigen und der Senioren/innen durch.

Feste Sprechzeiten gibt es unserer Einrichtung für Angehörige nicht.
Wir sind jederzeit Ansprechpartner um sofort auf anfallende aktuelle Fragen, Probleme und Anregungen reagieren zu können.

7.2 Zusammenarbeit mit ehrenamtlich Engagierten
In unserer Einrichtung haben wir sowohl für der pflegerischen als auch den betreuerischen Bereich ehrenamtliche Mitarbeiter integriert.

8. Maßnahmen der internen und externen Qualitätssicherung

Die Zuständigkeit für das Qualitätsmanagement ist der Pflegedienstleitung und Stellv. Einrichtungsleitung Frau Thöne durch die Geschäftführung übertragen worden.

Die Durchführung der Pflege und Betreuung ist in unserer Einrichtung in Pflege- Behandlungspflege, Notfallstandards und Organisationsstandards sowie Richtlinien definiert.
Für den hauswirtschaftlichen Bereich sind Arbeitsabläufe, Verfahrensanweisungen, Organisationsstandards und Notfallstandards definiert.
Der Bereich der Verwaltung arbeitet nach Organisationsstandards und Richtlinien.
Diese sind in Qualitätszirkeln nach Priorität und Wichtigkeit erarbeitet worden. Die bisher erarbeiteten und praktizierten Standards und Richtlinien können jederzeit im Qualitätsmanagementhandbuch des jeweiligen Arbeitsbereichs eingesehen werden.

Da die Entwicklung unseres Seniorenzentrums ein fortschreitender Prozess ist, werden die Standards und Richtlinien durch unsere Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen überprüft, damit z. B. neue pflegewissenschaftliche Erkenntnisse mit einbezogen werden können. Einmal im Quartal sowie bei Bedarf finden separate Besprechungen der leiten den Mitarbeiter der Pflege, der Hauswirtschaft, der Küche und der Verwaltung statt, damit Schnittstellenproblematiken erörtert werden können. Hierüber werden Protokolle erstellt.

8.1 Risikomanagement
Ziel ist eine systematische Minimierung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken bzw. von Risikofolgen.
Die Sensibilisierung alle Mitarbeiter/innen ist für folgende Gefährdungspotentiale wichtig

Kundenbezogene Risiken:        = Infektionsgefahr = Hygienehandbuch

Mitarbeiterbezogene Risiken:    = Körperliche Gefährdung der Mitarbeiter =
                                                    Arbeitssicherheitshandbuch
Geräte- und Anlagenbezogene
Risiken:                                     = Defekte technische Anlagen = 
                                                    Wartungs- Instandhaltungsplan

Wirtschaftliche Risiken:             = Unwirtschaftliche und ineffiziente Arbeits- 

                                                    Organisationsstrukturen = Standards

Einrichtungsbezogene Risiken: = Brandgefahren = 
                                                     Evakuierungs- und Katastrophenpläne

In einem Standard wurden für diese Gefährdungspotentiale unter folgenden Aspekten Instrumente und Maßnahmen sowie die Verantwortlichen festgelegt.
1. Risiko erkennen
2. Risiko bewerten
3. Risiko bewältigen
4. Risiko überwachen
5. Dokumentation

8.2 Verbesserungs- und Beschwerdemanagement
• Eine Beschwerde ist eine Äußerung der Unzufriedenheit hinsichtlich einer Leistung, die

  von unserer Einrichtung erbracht worden ist.
• Ein Verbesserungs- und Beschwerdemanagement ist gekennzeichnet durch geregelte

  Strukturen, Abläufe und Verantwortlichkeiten, die es möglich machen sollen, eine

  Verbesserung / Beschwerde zur größtmöglichen Zufriedenheit aller beteiligten Personen

  zu lösen.
• Die Kunden ( Senioren und Angehörige ) sollen durch ein Verbesserungs- und

  Beschwerdemanagement dazu angeregt werden, sich zu beschweren.

Gleichzeitig ist eine Beschwerde immer auch ein Anlass, die eigenen Leistungen kritisch zu hinterfragen und Schwachstellen zu beseitigen.
Im Eingangsbereich haben wir einen Postkasten installiert und Verbesserung- und Beschwerdeformulare hinterlegt, der Postkasten wird einmal pro Woche von der Qualitätsmanagementbeauftragten geleert.

8.3 Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen
Für jeden Bereich ist ein Arbeitsablaufplan für einen Früh, - Spät - und auch Nachtdienst erstellt und mit in das Einarbeitungskonzept integriert.
Das Konzept unterscheidet nach Qualifikation und Arbeitsbereich. Es ist ein Stichwortkatalog in Tabellenform erstellt, in der während der Einarbeitungsphase das jeweilige Handzeichen der/ des Einzuarbeitenden als auch des Einweisers nachvollzogen werden kann.

8.4 Fort- und Weiterbildung
• Fortbildungen dienen zum einen der persönlichen, beruflichen Qualifikation und

  gleichzeitig der Sicherstellung der geforderten Qualifikation
• Dadurch, dass wir ständig auf dem jeweils verfügbaren aktuellen Stand

  pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse sind, zeichnen sich
  unsere Mitarbeiter durch hohe Fachkompetenz aus. Unser breit gefächertes

  Fachwissen kommt unseren Senioren /Innen in der individuellen Betreuung zugute
• Alle Mitarbeiter müssen an Fortbildungen teilnehmen
  (Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte, hauswirtschaftliche Kräfte, Aushilfen und

  Auszubildende)
• Unser Fortbildungsplan wird für ein Jahr im voraus geplant. Aktuelle Themen werden

  kurzfristig berücksichtigt.
• Zusätzlich hierzu steht unseren Mitarbeitern Fachliteratur - Bücher zur Verfügung.
• Als Instrument der Bedarfsermittlung dienen Wunschlisten die jedes Jahr im Oktober

  (für jeden Arbeitsbereich separat) für das darauf folgende Jahr ausgehängt werden

Der Fortbildungsbedarf wird durch die Qualitätsmanagementbeauftragte systematisch ermittelt und bedarfsbezogen geplant.