Damit Sie oder Ihr Angehöriger ins Pflegeheim einziehen können, sind einige Dokumente nötig. Die Checklisten auf der folgenden Seite gibt Ihnen den Überblick. Sie zeigt Ihnen auch, wer Ihnen welches Dokument ausstellt.
Welche Anträge muss ich vor der Heimaufnahme stellen?
Bei Ihrer Pflegekasse ist ein Antrag auf vollstationäre Pflege zu stellen. Bitte unbedingt vor dem Einzug in ein Pflegeheim die schriftliche Zustimmung (Bescheinigung über voll- stationäre Pflegebedürftigkeit/ Heimnotwendigkeitsbescheinigung bei Pflegestufe 0 und Pflegegrad 1-2) der Pflegekasse einholen, weil sonst nicht sichergestellt ist, dass Ihre Pflegekasse die vollen Leistungen gewährt. Die Pflegekasse gewährt nur Leistungen, wenn mindestens „erhebliche Pflegebedürftigkeit“ (Pflegegrad I) besteht.
Begriff der Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Der Hilfebedarf (=Grundpflegebedarf) kann in drei Bereichen bestehen:
Die Pflegekassen prüfen auf Antrag der Versicherten durch den Medizinischen
Dienst der Krankenkassen (MDK), ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit
erfüllt sind und welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Bitte beim Hausarzt beantragen:
Eine Bescheinigung, dass Sie bzw. Ihr Angehöriger "frei von ansteckenden Krankheiten" ist.
Kosten der Einrichtung:
Die Kosten der vollstationären Pflege setzen sich aus vier Komponenten zusammen:
Pflegesatz + Altenpflegeumlage + Heimkostensatz + Investitionskosten = Heimentgelt
Finanzierung des Heimentgelts:
Pflegekasse:
Die Pflegekasse übernimmt vom Heimentgelt folgende Pauschalen:
Pflegegrad 1 125,00 €
Pflegegrad 2 770,00 €
Pflegegrad 3 1.262,00 €
Pflegegrad 4 1.775,00 €
Pflegegrad 5 2.005,00 €
Eigenes Einkommen bzw. Einrichtungen:
Für die restlichen Kosten muss zunächst der Pflegebedürftige aufkommen (Grundlage der Unterbringung ist der Heimvertrag, ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen Bewohner und Einrichtung). Das kann aber längst nicht jeder. Deshalb gibt es die Möglichkeit, einen Teil der Investitionskosten durch Pflegewohngeld zu decken.
Pflegewohngeld
kann das Pflegeheim für Sie oder Ihren Angehörigen beantragen, wenn das Vermögen des Pflegebedürftigen (oder das seines Ehegatten) 10.000,00 € nicht überschreitet und eine Pflegegrad vorliegt. Nicht berechtigt sind Personen, die keinen Pflegegrad haben oder Beihilfeberechtigte, wenn die Investivkosten von der Beihilfe übernommen werden.
Falls der Bewohner die auf ihn entfallenden Kosten nicht aufbringen kann, kommt die Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers in Betracht.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
- bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich
- während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung
- für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig (5.000,00 € alleinstehend, Ehepaare – nicht getrennt lebend = 5.000,00 €). Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend. Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Wichtig:
Jedes persönliche Eigentum, das Sie mitbringen, muss mit Ihrem Namen versehen sein. Jedes Wäschestück sollte gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung der Wäsche darf nicht durch Wäschestifte oder eingebügelte Schilder erfolgen. Achten Sie bitte darauf, dass ihre Kleidung waschbar (auch keine Handwäsche) ist. Reinigungskosten der chemischen Reinigung müssen Sie selber tragen.
Auch andere Gegenstände (Brillen, Geldbörsen, Schuhe, Uhren, Handtaschen, Radio, Fernseher usw.) müssen mit dem Namen des Bewohners versehen werden.
Folgende Unterlagen müssen bei der Aufnahme vorliegen: