1. Vorstellen des Trägers
1.1 Trägerstruktur
Das Seniorenzentrum Haus Versetal KG ist eine private Einrichtung und wurde im Juli 2018 von Herrn Stephan Baumann gekauft. Die Einrichtung existiert als Pflegeeinrichtung seit 1991.
1.2 Inhaltliche Ausrichtung
Unsere Einrichtung erfüllt die Bedingungen nach dem SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz). Mit den Landesverbänden der Pflegekassen ist ein Versorgungsvertrag über 59 vollstationäre Pflegeplätze inklusive vier Kurzzeitpflegeplätze abgeschlossen worden, in dem die zu erbringenden Leistungen verbindlich geregelt sind.
2. Darstellung der Einrichtung
2.1 Zielgruppen/Leistungsrechtliche Zuordnung
Bei dem Seniorenzentrum Haus Versetal handelt es sich um eine vollstationäre Pflegeeinrichtung, in der ältere Menschen aufgenommen werden können.
2.2 Zugangskriterien/Ausschlusskriterien
Aufgenommen werden auch pflegebedürftige ältere Menschen (unter Einschluss Altersverwirrter) und besondere Gruppen von Pflegebedürftigen wie (Aphalliker, AIDS - Kranke und MS – Kranke).
Nicht aufgenommen werden beatmungspflichtige Bewohner.
2.3 Zielvorstellungen
Wir setzen uns das Ziel, die Grundrechte auf Selbstbestimmung und Persönlichkeit zu achten.
Qualität ist eine tägliche Aufgabe und inhaltlich ausgerichtet auf die Zufriedenheit unserer Bewohner, sowie ständige Verbesserung und Aktualisierung der Dienstleistungen. Insbesondere durch kontinuierliche Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter/innen schaffen wir die Voraussetzungen für die Umsetzung des Einrichtungskonzeptes.
Konsequentes Einhalten und Durchsetzen der Verpflichtungen gegenüber unseren Kunden und darin eingeschlossen, die vertraglichen Bedingungen der Sicherung des Leistungsrechtes der Bewohner, schaffen die solide Basis eines gesunden Unternehmens.
Die Pflegeplätze sind auf drei Wohnbereiche verteilt, wobei die Vorschriften gemäß der Heimmindestbauverordnung erfüllt worden sind.
Die helle und großzügig gestaltete Cafeteria sowie die Küche befinden sich im Untergeschoß des Hauses.
Die Cafeteria dient nicht allein zur Nahrungsaufnahme in der Gemeinschaft, sondern wird ebenfalls für regelmäßige Gottesdienste durch die Pfarrer der Kirchengemeinde, für Gruppenbeschäftigung, für Feierlichkeiten wie z. B. Geburtstagsfeiern mit Angehörigen und jahreszeitliche Veranstaltungen genutzt.
2.4.1 Lage der Einrichtung
Das Seniorenzentrum liegt zentral im Stadtbezirk Pungelscheid von Werdohl.
Eine nahe gelegene Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel ist gegeben.
Unsere Grünanlage kann sowohl von der Cafeteria als auch von der Straße erreicht werden. Der schön angelegte Park lädt zum Verweilen an der frischen Luft ein. Eine Begleitung ist für alle Bewohner tags und nachts Gewährleistet.
2.4.2 Größe der Einrichtung
Unsere Einrichtung verfügt über 39 Einzel- und 10 Doppelzimmer, alle Zimmer sind mit einer Nasszelle ( Dusche ) ausgestattet.
2.4.3 Raumkonzept
Die Bewohner können zwischen einem Einzel- bzw. Doppelzimmer wählen. Die Zimmer sind ausgestattet mit einem Bett, Kleiderschrank, Nachttisch, Tisch und Stuhl. Kleinmöbel aus dem privaten Besitz, wie z. B. Kommoden, Sessel etc. können selbstverständlich mitgebracht und nach individuellem Bedarf aufgestellt werden.
Auf jedem der drei Wohnbereiche befindet sich ein Dienstzimmer, ein Pflegebad, zwei Wohn- und Aufenthaltsräume sowie eine Küche in den Mahlzeiten zubereitet werden können.
3. Theoretische Grundlagen von Pflege und Betreuung
3.1 Leitbild für Pflege und Betreuung
„Der Mensch ist einmalig in seiner Welt, sein Verhalten hat verschiedene Ursachen und wird durch seine Umgebung mitbestimmt, er hat das Recht anders zu sein und wir haben die Pflicht ihn zu verstehen und zu helfen, er hat sich uns nicht ausgesucht und wir stehen mitten in seinem Leben. Daher müssen wir uns ihm anpassen, seine Persönlichkeit achten und ihn würdevoll betreuen, pflegen und begleiten bis hin zum Tod.“ (Quelle unbekannt)
Die Grundlage unserer qualitativen Pflege und Betreuung ist angelehnt an die Personenzentrierte Pflege. Sie führt uns die Vielschichtigkeit des menschlichen Lebens vor Augen und definiert eine verständliche und umsetzbare Form der Betreuung. Sie hat den Anspruch, vom Aufnahmezeitpunkt an die Individualität und Selbstbestimmung des Pflegebedürftigen zu stärken und orientiert sich daher an dessen eigenen Wahrnehmungen und Erwartungen.
Die Ermittlung von Hilfeformen im Rahmen der grundpflegerischen und betreuerischen Verrichtungen orientiert sich an den Themenfeldern der strukturierten Informationssammlung und ist vordergründig in einer Bezugspflege durch Pflegfachkräfte umzusetzen.
Unser primäres Pflegeziel ist die Unterstützung des pflegebedürftigen Menschen bei der Erhaltung oder dem Wiedererlangen von Unabhängigkeit und Wohlbefinden in den für ihn relevanten Bereichen.
Die strukturierte Informationssammlung ist in folgenden Themenbereichen unterteilt:
1. Kognition und kommunikative Fähigkeiten
2. Mobilität und Beweglichkeit
3. Krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen
4. Selbstversorgung
5. Leben in sozialen Beziehungen
6. Wohnen
Nach der Erfassung der individuellen Aspekten, Gewohnheiten, pflegerischen Risiken und Kompetenzen, erstellen wir eine auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmten, detaillierten Tagesstrukturplan, der als Grundlage zur Individuellen Pflege und Betreuung dient.
In unsere Einrichtung ziehen Menschen, die meistens in der Gewissheit leben, dass dies ihr letztes Zuhause sein wird. Zu diesem Abschnitt des Lebens gehört unweigerlich der Sterbeprozess. Wir möchten in dieser Situation unsere Bewohner unterstützen. Der "alte" Mensch und seine Angehörigen sollen menschliche Nähe und Zuwendung in diesem schmerzlichen Prozess erfahren und sich nicht allein gelassen fühlen.
Daher haben wir für unsere Einrichtung ein einheitliches Konzept mit folgenden Zielen erstellt:
Sterbende nehmen alles, was in ihrer Umgebung geschieht, häufig besonders intensiv wahr. Unter Umständen ängstigt oder stört sie das, was sie wahrnehmen. Es kann auch sein, dass sie starke Schmerzen haben oder Atemnot. Pflegende sollen dem Bewohner helfen, seine Situation anzunehmen, ihm Beachtung schenken, seine Schmerzen lindern, ihm angenehme Sinneswahrnehmungen ermöglichen und ihm die körperliche Zuwendung geben, die er zulässt. Dazu ist es erforderlich, dass Pflegende regelmäßig Gelegenheit erhalten, sich mit dem Thema Tod in Fortbildungen auseinanderzusetzen, in der Kommunikation mit Sterbenden trainiert werden und Kenntnisse in der Palliativpflege haben.
Die Verfahrensanweisung soll den Mitarbeitern in der Betreuung und Pflege helfen, Bewohner in der Palliativversorgung angemessen zu begleiten. Dabei kann die Begleitung sowohl alleine als auch gemeinsam mit Angehörigen/Mit-bewohnern oder gar mit Unterstützung eines amb. Hospizdienstes geschehen.
Zur Entlastung unserer Mitarbeiter arbeiten wir in der Palliativversorgung mit Kooperationspartnern zusammen, wie etwa:
3.4. Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen
Wir haben uns die Aufgabe gestellt, möglichst keine freiheitsentziehenden Maßnahmen anwenden zu müssen. Unser Motto heißt „Mehr Freiheit wagen, ohne freiheitsentziehende Maßnahmen“. Entsprechende Informationsblätter werden allen Angehörigen und Betreuern bei Aufnahme bereitgestellt. Bei Hin,- Weglauftendenzen wenden wir das sog. Desorientiertensystem an, dazu trägt der Bewohner ein Armband, sollte er das Haus verlassen geht sofort ein Signal an das Rufsystem. Sollten diese Maßnahme erforderlich sein, wird die anzuwendende Maßnahme nach folgenden Kriterien geprüft:
In einer Fallbesprechung und an Hand von Checklisten wird dann das Risiko bewertet, nach Lösungen gesucht um das Risiko zu bewältigen, das Risiko wird weiter überwacht und dokumentiert.
In einem Konzept wurde dies schriftlich niedergelegt.
4. Leistungsspektrum
4.1 Allgemeine Pflege und Betreuungsleistungen
Wir verstehen die Pflege und Betreuung als einen bedürfnisorientierten Prozess. Die Bewohner, ihre Angehörigen und/ oder Betreuer sowie Ärzte und Therapeuten werden in diesen Prozess mit einbezogen. Wir möchten, dass die Bewohner in unserer Einrichtung ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen. Wir bieten Ihnen Unterstützung, teilweise Übernahmen, vollständige Übernahmen, oder auch nur Beaufsichtigung und Anleitung in allen Bereichen der Pflege und Betreuung an.
Leistungsgestaltung Pflege:
- Tagesstrukturierung
- Körperpflege / z.B. Duschen o. Baden
- Behandlungspflege / z. B. Medizinische Einreibungen
- Ernährung / z. B. Mundgerechte Zubereitung
- Mobilität / z. B. Aufstehen / Zu- Bett gehen
Leistungsgestaltung Betreuung:
- Allgemeine physische und psychische
Aktivierung: Gymnastik, Werken bzw. Basteln, Handarbeiten, Spiele, Singen, Backen, Ausflüge u.a.m.
Förderung bzw. Erhalt der Motorik und
Wahrnehmung durch Bewegungs- und Koordinationstraining. In der Regel Einzeltherapie (auch externe Therapeuten)
Selbsthilfetraining, z.B. Esstraining, Hilfsmitteltraining u.a.m.
Wahrnehmungs-, Gedächtnis-, Konzentrations-, und Orientierungstraining
Eingewöhnungshilfe, Kontaktförderung, Aktivierung, Intervention bei akuten Krisen, regelmäßige persönliche Zuwendung durch Einzelgespräche
4.1.1 Immobile Bewohner
Immobile Bewohner-Innen sind in unserer Einrichtung Personen, die auf Grund körperlicher und / oder psychischer Erkrankungen nicht in der Lage sind, das Zimmer zu verlassen, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Immobile Bewohner-Innen o.g. Definition erhalten nahezu täglich Einzelbetreuung.
4.2 Unterkunft und Verpflegung
Die Unterkunft und Verpflegung umfasst die Leistung, die den Aufenthalt des älteren Menschen in einer Betreuungseinrichtung ermöglichen, z.B. Wohnraum und Ver- und Entsorgung ( Energie, Wasser, Abfall).
Zur Verpflegung gehört insbesondere eine ausgewogene Ernährung.
4.3 Ausstattung mit Sachmittel in Bezug auf die Leistungserbringung
Um unsere Leistung zu erbringen, benötigen wir eine fachgerechte Ausstattung
von verschiedene Hilfsmittel wie z. B. Hebe- und Tragelifter, Sitz- und Liege-
waage, Rollstühle, Toilettenstühle, spezielle Matratzen und Lagerungshilfen.
Ziel einer Kooperation ist es, ein möglichst weites Spektrum von externen Dienstleistungen anzubieten damit eine umfassende, zeitnahe und koordinierte Versorgung der Bewohner gewährleistet werden kann.
Eine Zusammenarbeit führen wir als Ausbildungsbetrieb mit verschiedenen Fachseminaren in der Umgebung durch. Der Bereich von Hilfsmitteln wird von unterschiedlichen Dienstleistern versorgt. Die Medikamentenversorgung wurde einer ortsansässigen Apotheke übertragen. Die Zahnprophylaxe wurde an einen ortsansässigen Zahnarzt übertragen. Die Entscheidungsfreiheit der Bewohner wird durch die Einrichtung nicht beeinflusst. Die Palliativversorgung
wird durch einen amb. Hospizdienst sowie palliativmedizinischen Konsiliardienst begleitet.
5. Arbeitsorganisation
Um unsere definierten Ziele zu erreichen, wurde für jeden Bereich ein Arbeitsablaufplan erstellt.
Einmal monatlich wird durch die Pflegedienst- und Hauswirtschaftsleitung ein Stellenschlüssel errechnet und somit überprüft, ob die Personalbemessung anhand der Pflegestufen/ Pflegegrade korrekt ist, oder angepasst werden muss.
5.3 Mitarbeiter
Im Pflege- und Betreuungsbereich sowie in der Hauswirtschaft stellen wir die fachliche Qualifikation der Mitarbeiter mit 50% sicher.
5.4 Pflege und soziale Betreuung
5.4.1 Pflege und Betreuungssystem
Die pflegebedürftigen Bewohner werden in ihrer Ganzheit (bestehend aus Körper, Seele und Geist) betrachtet. Daraus resultiert die Akzeptanz der Bedürfnisse, die miteinander in Beziehung stehen und sich mit der Umgebung entwickeln und verändern.
Unter Berücksichtigung ihrer vorhandenen Fähigkeiten werden das Wohlbefinden und die Unabhängigkeit als Gesamtziel der geplanten Pflege und Betreuung angestrebt.
Ausgangspunkt ist eine zu erhebende Strukturierte Informationssammlung, die die Biographie (Gewohnheiten), existentielle Erfahrungen, vorhandene Bedürfnisse und aktuelle gesundheitliche Einschränkung berücksichtigt.
5.4.2 Milieugestaltung
Orientierungsfähige und therapeutisch ausgerichtete Milieugestaltungselemente wie Bildgestaltung, Farbgestaltung erhalten den Charakter der Wohnlichkeit, der familiären Atmosphäre und das Empfinden eines Zuhauses in einer Gemeinschaft. In den Zimmern und Gemeinschaftsräumen sind sowohl die Bewohner als auch die Angehörigen an der Gestaltung beteiligt.
5.4.3 Personaleinsatzplanung/ Dienstplangestaltung
Jeder einzelne Bereich hat für sich einen Arbeitsablaufplan. Mit Hilfe dieser Pläne werden Dienstpläne geschrieben.
Die Pflege und Betreuung der uns anvertrauten Bewohner betrachten die Mitarbeiter des Seniorenzentrum Haus Versetal als eine qualitäts- und bedürfnisgerechte Aufgabe. Dafür haben wir eine Strukturqualität mit den geforderten Rahmenbedingungen geschaffen, damit die Leistungen fachgerecht erbracht werden können.
Die Prozessqualität muss als ganzheitlicher Pflege- und Betreuungsablauf erfasst sein. Dies bedeutet, dass eine Pflegedokumentation geführt wird, die einen individuellen Pflegeprozessverlauf erkennen lässt. Darunter fällt die strukturierte Informationssammlung im Rahmen eines Einzuges, dass Erkennen von Problemen und Risiken sowie vorhandenen Fähigkeiten. Daraus entwickeln wir gemeinsam eine Tagesstrukturierung, deren Durchführung sowie die regelmäßige Überprüfung des Pflegeprozesses.
Durch Pflegevisiten, Fallbesprechungen und Einzelgespräche wird die zu erreichende Ergebnisqualität geprüft.
5.4.5 Pflege und Betreuungsdokumentation
Die Vorkommnisse und Auffälligkeiten der Bewohner werden wohnbereichs-bezogen zu jedem Schichtwechsel mit Hilfe des einheitlichen Dokumentationssystems der Firma Standard-Systeme mündlich weitergeleitet. Die Dokumentationen werden verschlossen in einem Dokumentationswagen aufbewahrt. Die persönlichen Pflege- und Betreuungsdaten unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz.
Den meisten pflegebedürftig gewordenen Menschen und deren Angehörigen fällt der Entschluss, in eine Pflegeeinrichtung umzuziehen, nicht leicht. Dieses einschneidende Erlebnis, das vom Betreffenden häufig als großer Verlust der Unabhängigkeit erlebt wird, wollen wir so gestalten, dass die Umstellung als nicht zu belastend erlebt wird und der Übergang in die Einrichtung so leicht wie möglich fällt. Daher ist es wichtig, dass im Vorfeld des Einzuges grundsätzliche biographische Daten des Bewohners erfragt werden. Die wichtigsten Gewohnheiten, Bedürfnisse und Wünsche sind dann bekannt und können beachtet und berücksichtigt werden.
Bei einem Auszug ist eine frühzeitige Vorbereitung z. B. (Kurzzeitpflege-Umzug) in eine andere Einrichtung oder Auszug nach Hause zu planen. Dies dient der Vermeidung von Versorgungsdefiziten.
5.5 Hauswirtschaft
Leistungsgestaltung Verpflegung:
Zusammenarbeit mit den Bewohner/innen.
Regelmahlzeiten. Hinzu kommen Zwischenmahlzeiten nach
individuellem Bedarf (Spät- und Nachtmahlzeiten).
auch Wunschkost.
soweit wie möglich berücksichtigt.
Richtlinien (z.B. Lebensmittelhygiene).
Frühstück von 08:00 Uhr – 10.00 Uhr
Zwischenmahlzeit von 10:30 Uhr – 11.30 Uhr
Mittagessen von 12.00 Uhr – 13.30 Uhr
Zwischenmahlzeit von 13.30 Uhr – 14.30 Uhr
Kaffeezeit von 15.00 Uhr – 16.30 Uhr
Zwischenmahlzeit von 16.30 Uhr – 17.30 Uhr
Abendessen von 18.00 Uhr – 19.30 Uhr
Nachtmahlzeit ab 21.00 Uhr
Warme und kalte Getränke werden zu jeder Tages und Nachtzeit ausreichend und kostenlos zur Verfügung gestellt.
Alle Bewohner/innen haben die Möglichkeit die Mahlzeiten in der Cafeteria, auf den Wohnbereichen oder auch im Zimmer einzunehmen, oder auch für demenziell veränderte Bewohner die Speisen „Eat by walking (Essen im Gehen) einzunehmen.
Leistungsgestaltung Hausreinigung:
Leistungsgestaltung Wäscheservice:
5.6 Hygiene
In unserer Einrichtung wird ein einheitliches Hygienehandbuch angewendet, welches sich lediglich in Bezug auf Verfahrensanweisungen im Bereich Lebensmittelhygiene, Wäschereihygiene, Hygiene in der Reinigung, im Technischen Dienst und in der Pflege unterscheidet.
5.7 Verwaltung
Jeder Bewohner, jede Bewohnerin hat bei uns ein eigenes Barbetragskonto. Über dieses Konto kann der persönliche Bedarf abgerechnet werden, wie z.B. der Friseurbesuch. Ein Kontoauszug kann Berechtigten jederzeit zur Verfügung gestellt werden.
Die Verwaltung erstellt die monatliche Pflegekostenrechnung und rechnet diese mit den zuständigen Kostenträgern ab.
5.8 Haustechnik
Leistungsgestaltung Technischer Dienst:
6. Mitwirkung der Bewohner
6.1 Gremien
Die Bewohner vertreten ihre Interessen durch einen Beirat in Angelegenheiten des Betriebes in unserer Einrichtung wie Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen, Hausordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung im Rahmen von Mitwirkung und Mitbestimmung.
Alle zwei Jahre im März finden Beiratwahlen statt. Aus unserem Seniorenzentrum sind drei Bewohner/innen in den Beirat gewählt worden und zwei externe Beiratsmitglieder.
6.2 Sonstige Formen der Beteiligung
7. Zusammenarbeit mit Angehörigen und ehrenamtlich Engagierten
7.1 Zusammenarbeit mit Angehörigen
Angehörigen werden von Beginn an (wenn gewünscht) in den Pflege- und Betreuungsprozess der Einrichtung mit einbezogen.
Regelmäßige Angehörigenabende werden angeboten. Die Themen können von den Angehörigen selbst bestimmt werden.
Des weiteren findet sechs bis acht Wochen nach Einzug ein Zwischengespräch mit den Angehörigen und den Bewohner/innen statt, in dem Wünsche, Interessen, Kritik, Bedürfnisse erfragt werden und Berücksichtigung finden.
Alle zwei Jahre führen wir eine Kundenzufriedenheitsbefragung mit Beteiligung der Angehörigen und der Bewohner/innen durch.
Feste Sprechzeiten gibt es in unserer Einrichtung für Angehörige nicht.
Wir sind jederzeit Ansprechpartner, um sofort auf anfallende aktuelle Fragen, Probleme und Anregungen reagieren zu können.
7.2 Zusammenarbeit mit ehrenamtlich Engagierten
In unserer Einrichtung haben wir für den betreuerischen Bereich ehrenamtliche Mitarbeiter integriert. Ein Konzept wurde erstellt.
8. Maßnahmen der internen und externen Qualitätssicherung
Die Zuständigkeit für das Qualitätsmanagement ist der Pflegedienstleitung und stellv. Einrichtungsleitung Frau Thöne durch die Geschäftsführung übertragen worden.
Die Durchführung der Pflege und Betreuung ist in unserer Einrichtung in Pflege-, Behandlungspflege-, Notfallstandards und Organisationsstandards sowie Richtlinien definiert.
Für den hauswirtschaftlichen Bereich sind Arbeitsabläufe, Verfahrens-anweisungen, Organisationsstandards und Notfallstandards definiert.
Der Bereich der Verwaltung arbeitet nach Organisationsstandards und Richtlinien.
Diese sind in Qualitätszirkeln nach Priorität und Wichtigkeit erarbeitet worden. Die bisher erarbeiteten und praktizierten Standards und Richtlinien können jederzeit im Qualitätsmanagementhandbuch des jeweiligen Arbeitsbereichs eingesehen werden.
Da die Entwicklung unseres Seniorenzentrums ein fortschreitender Prozess ist, werden die Standards und Richtlinien durch unsere Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen überprüft, damit z.B. neue pflegewissenschaftliche Erkenntnisse mit einbezogen werden können. Einmal im Quartal sowie bei Bedarf finden separate Besprechungen der leitenden Mitarbeiter der Pflege, der Hauswirtschaft, der Küche und der Verwaltung statt, damit Schnittstellenproblematiken erörtert werden können. Hierüber werden Protokolle erstellt.
8.1 Risikomanagement
Ziel ist eine systematische Minimierung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken, bzw. von Risikofolgen.
Die Sensibilisierung alle Mitarbeiter/innen ist für folgende Gefährdungspotentiale wichtig
Kundenbezogene Risiken: = Infektionsgefahr = Hygienehandbuch
Mitarbeiterbezogene Risiken: = Körperliche Gefährdung der Mitarbeiter =
Arbeitssicherheitshandbuch
Geräte- und Anlagenbezogene
Risiken: = Defekte technische Anlagen =
Wartungs- Instandhaltungsplan
Wirtschaftliche Risiken: = Unwirtschaftliche und ineffiziente Arbeits- Organisationsstrukturen = Standards
Einrichtungsbezogene Risiken: = Brandgefahren
= Evakuierungs- und Katastrophenpläne
In einem Standard wurden für diese Gefährdungspotentiale unter folgenden Aspekten Instrumente und Maßnahmen sowie die Verantwortlichen festgelegt.
8.2 Verbesserungs- und Beschwerdemanagement
Gleichzeitig ist eine Beschwerde immer auch Anlass, die eigenen Leistungen kritisch zu hinterfragen und Schwachstellen zu beseitigen.
Im Eingangsbereich haben wir einen Postkasten installiert und Verbesserung- und Beschwerdeformulare hinterlegt, der Postkasten wird einmal pro Woche von der Qualitätsmanagementbeauftragten geleert.
8.3 Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen
Für jeden Bereich ist ein Arbeitsablaufplan für einen Früh, - Spät - und auch Nachtdienst erstellt und mit in das Einarbeitungskonzept integriert.
Das Konzept unterscheidet nach Qualifikation und Arbeitsbereich. Es ist ein Stichwortkatalog in Tabellenform erstellt, in der während der Einarbeitungsphase das jeweilige Handzeichen der / des Einzuarbeitenden als auch des Einweisers nachvollzogen werden kann.
8.4 Fort- und Weiterbildung
unsere Mitarbeiter durch hohe Fachkompetenz aus. Unser breit gefächertes Fachwissen kommt unseren Bewohner/innen in der individuellen Betreuung zugute
Der Fortbildungsbedarf wird durch die Qualitätsmanagementbeauftragte systematisch ermittelt und bedarfsbezogen geplant.