Einrichtungskonzept

 

1.       Vorstellen des Trägers

 

1.1    Trägerstruktur

Das Seniorenzentrum Haus Versetal KG ist eine private Einrichtung und wurde im Juli 2018 von Herrn Stephan Baumann gekauft. Die Einrichtung existiert als Pflegeeinrichtung seit 1991.

             

1.2    Inhaltliche Ausrichtung

Unsere Einrichtung erfüllt die Bedingungen nach dem SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz). Mit den Landesverbänden der Pflegekassen ist ein Versorgungsvertrag über 59 vollstationäre Pflegeplätze inklusive vier Kurzzeitpflegeplätze abgeschlossen worden, in dem die zu erbringenden Leistungen verbindlich geregelt sind.

 

2.      Darstellung der Einrichtung

 

2.1    Zielgruppen/Leistungsrechtliche Zuordnung

Bei dem Seniorenzentrum Haus Versetal handelt es sich um eine vollstationäre Pflegeeinrichtung, in der ältere Menschen aufgenommen werden können.

 

2.2    Zugangskriterien/Ausschlusskriterien

Aufgenommen werden auch pflegebedürftige ältere Menschen (unter Einschluss Altersverwirrter) und besondere Gruppen von Pflegebedürftigen wie (Aphalliker, AIDS - Kranke und MS – Kranke).

Nicht aufgenommen werden beatmungspflichtige Bewohner.

 

2.3    Zielvorstellungen

Wir setzen uns das Ziel, die Grundrechte auf Selbstbestimmung und Persönlich­keit zu achten.

Qualität ist eine tägliche Aufgabe und inhaltlich ausgerichtet auf die Zufriedenheit unserer Bewohner, sowie ständige Verbesserung und Aktualisierung der Dienstleistungen. Insbesondere durch kontinuierliche Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter/innen schaffen wir die Voraussetzungen für die Umsetzung des Einrichtungskonzeptes.

Konsequentes Einhalten und Durchsetzen der Verpflichtungen gegenüber unseren Kunden und darin eingeschlossen, die vertraglichen Bedingungen der Sicherung des Leistungsrechtes der Bewohner, schaffen die solide Basis eines gesunden Unternehmens.

 

 

 

  1. Einrichtungsstruktur

Die Pflegeplätze sind auf drei Wohnbereiche verteilt, wobei die Vorschriften ge­mäß der Heimmindestbauverordnung erfüllt worden sind.

Die helle und großzügig gestaltete Cafeteria sowie die Küche befinden sich im Untergeschoß des Hauses.

Die Cafeteria dient nicht allein zur Nahrungsaufnahme in der  Gemeinschaft, sondern wird ebenfalls für regelmäßige Gottesdienste durch die Pfarrer der Kirchengemeinde, für Gruppenbeschäftigung, für Feierlichkeiten wie z. B. Geburtstagsfeiern mit  Angehörigen und jahreszeitliche Veranstaltungen genutzt.

    

2.4.1 Lage der Einrichtung

Das Seniorenzentrum liegt zentral im Stadtbezirk Pungelscheid von Werdohl.

Eine nahe gelegene Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel ist  gegeben. 

Unsere Grünanlage kann sowohl von der Cafeteria als auch von der Straße erreicht werden. Der schön angelegte Park lädt zum Verweilen an der frischen Luft ein. Eine Begleitung ist für alle Bewohner tags und nachts Gewährleistet.

 

2.4.2 Größe der Einrichtung

Unsere Einrichtung verfügt über 39 Einzel- und 10 Doppelzimmer, alle Zimmer sind mit einer Nasszelle ( Dusche ) ausgestattet.

 

2.4.3 Raumkonzept

Die Bewohner können zwischen einem Einzel- bzw. Doppelzimmer wählen. Die Zimmer sind ausgestattet mit einem Bett, Kleiderschrank, Nachttisch, Tisch und Stuhl. Kleinmöbel aus dem privaten Besitz, wie z. B. Kommoden, Sessel etc. können selbstverständlich mitgebracht und nach individuellem Bedarf aufgestellt werden.

Auf jedem der drei Wohnbereiche befindet sich ein Dienstzimmer, ein Pflegebad, zwei Wohn- und Aufenthaltsräume sowie eine Küche in den Mahlzeiten zubereitet werden können.  

 

3.  Theoretische Grundlagen von Pflege und Betreuung

3.1    Leitbild für Pflege und Betreuung

„Der Mensch ist einmalig in seiner Welt, sein Verhalten hat verschiedene Ursa­chen und wird durch seine Umgebung mitbestimmt, er hat das Recht anders zu sein und wir haben die Pflicht ihn zu verstehen und zu helfen, er hat sich uns nicht ausgesucht und wir stehen mitten in seinem Leben. Daher müssen wir uns ihm anpassen, seine Persönlichkeit achten und ihn würdevoll betreuen, pflegen und begleiten bis hin zum Tod.“     (Quelle unbekannt)

  1.        Pflege und Betreuungsmodell

Die Grundlage unserer qualitativen Pflege und Betreuung ist angelehnt an die Personenzentrierte Pflege. Sie führt uns die Vielschichtigkeit des menschlichen Lebens vor Augen und definiert eine verständliche und umsetzbare Form der Betreuung. Sie hat den Anspruch, vom Aufnahmezeitpunkt an die Individualität und Selbstbestimmung des Pflegebedürftigen zu stärken und orientiert sich daher an dessen eigenen Wahrnehmungen und Erwartungen.

 

Die Ermittlung von Hilfeformen im Rahmen der grundpflegerischen und betreue­rischen Verrichtungen orientiert sich an den Themenfeldern der strukturierten Informationssammlung und ist vordergründig in einer Bezugspflege durch Pflegfachkräfte umzusetzen.

Unser primäres Pflegeziel ist die Unterstützung des pflegebedürftigen Menschen bei der Erhaltung oder dem Wiedererlangen von Unabhängigkeit und Wohlbefin­den in den für ihn relevanten Bereichen.

 

Die strukturierte Informationssammlung ist in folgenden Themenbereichen unterteilt:

 

 1.   Kognition und kommunikative Fähigkeiten                                                    

 2.   Mobilität und Beweglichkeit                                                      

 3.   Krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen       

 4.   Selbstversorgung                                                                    

 5.   Leben in sozialen Beziehungen                                         

 6.   Wohnen     

 

Nach der Erfassung der individuellen Aspekten, Gewohnheiten, pflegerischen Risiken und Kompetenzen, erstellen wir eine auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmten, detaillierten Tagesstrukturplan, der als Grundlage zur Individuellen Pflege und Betreuung dient.                                                         

  1.     Konzept palliative Versorgung

In unsere Einrichtung ziehen Menschen, die meistens in der Gewissheit leben, dass dies ihr letztes Zuhause sein wird. Zu diesem Abschnitt des Lebens gehört unweigerlich der Sterbeprozess. Wir möchten in dieser Situation unsere Bewohner unterstützen. Der "alte" Mensch und seine Angehörigen sollen menschliche Nähe und Zuwendung in diesem schmerzlichen Prozess erfahren und sich nicht allein gelassen fühlen.

Daher haben wir für unsere Einrichtung ein einheitliches Konzept mit folgenden Zielen erstellt:

Sterbende nehmen alles, was in ihrer Umgebung geschieht, häufig besonders intensiv wahr. Unter Umständen ängstigt oder stört sie das, was sie wahrnehmen. Es kann auch sein, dass sie starke Schmerzen haben oder Atemnot. Pflegende sollen dem Bewohner helfen, seine Situation anzunehmen, ihm Beachtung schenken, seine Schmerzen lindern, ihm angenehme Sinneswahrnehmungen ermöglichen und ihm die körperliche Zuwendung geben, die er zulässt. Dazu ist es erforderlich, dass Pflegende regelmäßig Gelegenheit erhalten, sich mit dem Thema Tod in Fortbildungen auseinanderzusetzen, in der Kommunikation mit Sterbenden trainiert werden und Kenntnisse in der Palliativpflege haben.

 

Die Verfahrensanweisung soll den Mitarbeitern in der Betreuung und Pflege  helfen, Bewohner in der Palliativversorgung angemessen zu begleiten. Dabei kann die Begleitung sowohl alleine als auch gemeinsam mit Angehörigen/Mit-bewohnern oder gar mit Unterstützung eines amb. Hospizdienstes geschehen.


Zur Entlastung unserer Mitarbeiter arbeiten wir in der Palliativversorgung mit Kooperationspartnern zusammen, wie etwa:

  • Seelsorgern
  • vor Ort arbeitende amb. Hospizdienst „die Arche“
  • Angehörige
  • Palliativmedizinischer Konsiliardienst  ( PKD )
  • Hausärzte
  • Palliativstationen der Krankenhäuser
  • Supervision für unsere Pflegekräfte regelmäßig alle 3 Monate

3.4.   Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen

Wir haben uns die Aufgabe gestellt, möglichst keine freiheitsentziehenden Maßnahmen anwenden zu müssen. Unser Motto heißt „Mehr Freiheit wagen, ohne freiheitsentziehende Maßnahmen“. Entsprechende Informationsblätter werden allen Angehörigen und Betreuern bei Aufnahme bereitgestellt. Bei Hin,- Weglauftendenzen wenden wir das sog.  Desorientiertensystem an, dazu trägt der Bewohner ein Armband, sollte er das Haus verlassen geht sofort ein Signal an das Rufsystem.  Sollten  diese Maßnahme erforderlich sein, wird die anzuwendende Maßnahme nach folgenden Kriterien geprüft:

  • Ist die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen dem möglichen Schadensereignis entsprechend angemessen?
  • Gibt es Möglichkeiten, die eine freiheitsentziehende Maßnahme entbehrlich machen?
  • Was ist das mildere Mittel zur Abwendung der Gefahr?

 

In einer Fallbesprechung und an Hand von Checklisten wird dann das Risiko bewertet, nach Lösungen gesucht um das Risiko zu bewältigen, das Risiko wird weiter überwacht und dokumentiert.

In einem Konzept wurde dies schriftlich niedergelegt.

 

 

4. Leistungsspektrum

4.1     Allgemeine Pflege und Betreuungsleistungen

Wir verstehen die Pflege und Betreuung als einen bedürfnisorientierten Prozess. Die Bewohner, ihre Angehörigen und/ oder Betreuer sowie Ärzte und Therapeuten werden in diesen Prozess mit einbezogen. Wir möchten, dass die Bewohner in unserer Einrichtung ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen. Wir bieten Ihnen Unterstützung, teilweise Übernahmen, vollständige Übernahmen, oder auch nur Beaufsichtigung und Anleitung in allen Bereichen der Pflege und Betreuung an.

 

Leistungsgestaltung Pflege:                  

-   Tagesstrukturierung

-    Körperpflege / z.B. Duschen o. Baden

-   Behandlungspflege / z. B. Medizinische Einreibungen

     -   Ernährung / z. B. Mundgerechte Zubereitung

          -   Mobilität / z. B. Aufstehen / Zu- Bett  gehen

 

   Leistungsgestaltung Betreuung:           

     -   Allgemeine physische und psychische

          Aktivierung: Gymnastik, Werken bzw. Basteln, Handarbeiten, Spiele,      Singen, Backen, Ausflüge u.a.m.

     -  Spezielles Funktionstraining:      

          Förderung bzw. Erhalt der Motorik und

          Wahrnehmung durch Bewegungs- und Koordinationstraining. In der      Regel               Einzeltherapie (auch externe Therapeuten)

    -    ADL-Training:                        

          Selbsthilfetraining, z.B. Esstraining, Hilfsmitteltraining u.a.m.

     -   Kognitives Training:

          Wahrnehmungs-, Gedächtnis-, Konzentrations-, und                                               Orientierungstraining

     -   Psychische Stabilisierung:

     Eingewöhnungshilfe, Kontaktförderung, Aktivierung, Intervention bei                        akuten Krisen, regelmäßige persönliche Zuwendung durch                                        Einzelgespräche

 

     4.1.1      Immobile Bewohner

Immobile Bewohner-Innen sind in unserer Einrichtung Personen, die auf Grund körperlicher und / oder psychischer Erkrankungen nicht in der Lage sind, das Zimmer zu verlassen, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Immobile Bewohner-Innen o.g. Definition erhalten nahezu täglich Einzelbetreuung.

 

4.2         Unterkunft und Verpflegung

Die Unterkunft und Verpflegung umfasst die Leistung, die den Aufenthalt des älteren Menschen in einer Betreuungseinrichtung ermöglichen, z.B. Wohnraum und  Ver- und Entsorgung ( Energie, Wasser, Abfall).

Zur Verpflegung gehört insbesondere eine ausgewogene Ernährung.

 

4.3         Ausstattung mit Sachmittel in Bezug auf die Leistungserbringung

Um unsere Leistung zu erbringen, benötigen wir eine fachgerechte Ausstattung

von verschiedene Hilfsmittel wie z. B. Hebe- und Tragelifter, Sitz- und Liege­-

waage, Rollstühle, Toilettenstühle, spezielle Matratzen und Lagerungshilfen.

 

  1. Kooperationsverträge

Ziel einer Kooperation ist es, ein möglichst weites Spektrum von externen Dienstleistungen anzubieten damit eine umfassende, zeitnahe und koordinierte Versorgung der Bewohner gewährleistet werden kann.

Eine  Zusammenarbeit führen wir als Ausbildungsbetrieb mit verschiedenen  Fachseminaren in der Umgebung durch.  Der Bereich von Hilfsmitteln wird von unterschiedlichen Dienstleistern versorgt. Die Medikamentenversorgung wurde einer ortsansässigen Apotheke übertragen. Die Zahnprophylaxe wurde an einen ortsansässigen Zahnarzt übertragen. Die Entscheidungsfreiheit der Bewohner wird durch die Einrichtung nicht  beeinflusst. Die Palliativversorgung

wird durch einen amb. Hospizdienst sowie palliativmedizinischen Konsiliardienst begleitet.

 

5. Arbeitsorganisation

Um unsere definierten Ziele zu erreichen, wurde für jeden Bereich ein Arbeitsablaufplan erstellt.

Einmal monatlich wird durch die Pflegedienst- und  Hauswirtschaftsleitung ein Stellenschlüssel errechnet und somit  überprüft, ob die Personalbemessung anhand der Pflegestufen/ Pflegegrade korrekt ist, oder angepasst werden muss.

5.3             Mitarbeiter

Im Pflege- und  Betreuungsbereich sowie in der Hauswirtschaft stellen wir     die fachliche Qualifikation der Mitarbeiter mit  50% sicher.

 

5.4    Pflege und soziale Betreuung

 

5.4.1          Pflege und Betreuungssystem

Die pflegebedürftigen Bewohner werden in ihrer Ganzheit (bestehend aus Körper, Seele und Geist) betrachtet. Daraus resultiert die Akzeptanz der Bedürfnisse, die miteinander in Beziehung stehen und sich mit der Umgebung entwickeln und verändern.

Unter Berücksichtigung ihrer vorhandenen Fähigkeiten werden das Wohlbefinden und die Unabhängigkeit als Gesamtziel der geplanten Pflege und Betreuung angestrebt.

Ausgangspunkt ist eine zu erhebende Strukturierte Informationssammlung, die die Biographie (Gewohnheiten), existentielle Erfahrungen, vorhandene Bedürfnisse und aktuelle gesundheitliche Einschränkung berücksichtigt.

 

5.4.2          Milieugestaltung

Orientierungsfähige und therapeutisch ausgerichtete Milieugestaltungselemente wie Bildgestaltung, Farbgestaltung  erhalten den Charakter der Wohnlichkeit, der familiären Atmosphäre und das Empfinden eines Zuhauses in einer Gemeinschaft. In den Zimmern und Gemeinschaftsräumen sind sowohl die Bewohner als auch die Angehörigen an der Gestaltung beteiligt.

 

5.4.3          Personaleinsatzplanung/ Dienstplangestaltung

Jeder einzelne Bereich hat für sich einen Arbeitsablaufplan. Mit Hilfe dieser Pläne werden Dienstpläne geschrieben.

 

  1.           Pflege und Betreuungsprozess

Die Pflege und Betreuung der uns anvertrauten Bewohner betrachten die Mitarbeiter des Seniorenzentrum Haus Versetal als eine qualitäts- und bedürfnisgerechte Aufgabe. Dafür haben wir eine Strukturqualität mit den geforderten Rahmenbedingungen geschaffen, damit die Leistungen fachgerecht erbracht werden können.

 

Die Prozessqualität muss als ganzheitlicher Pflege- und Betreuungsablauf erfasst sein. Dies bedeutet, dass eine Pflegedokumentation geführt wird, die einen individuellen Pflegeprozessverlauf erkennen lässt. Darunter fällt die strukturierte Informationssammlung im Rahmen eines Einzuges, dass Erkennen von Problemen und Risiken sowie vorhandenen Fähigkeiten. Daraus entwickeln wir gemeinsam eine Tagesstrukturierung, deren Durchführung sowie die regelmäßige Überprüfung des Pflegeprozesses.

Durch Pflegevisiten, Fallbesprechungen und Einzelgespräche wird die zu erreichende Ergebnisqualität geprüft.

 

5.4.5            Pflege und Betreuungsdokumentation

Die Vorkommnisse und Auffälligkeiten der Bewohner werden wohnbereichs-bezogen zu jedem Schichtwechsel mit Hilfe des einheitlichen Dokumentationssystems der Firma Standard-Systeme mündlich weitergeleitet. Die Dokumentationen werden verschlossen in einem Doku­mentationswagen aufbewahrt. Die persönlichen Pflege- und Betreuungsdaten unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz.

 

  1.          Aufnahme, Aus- und Umzug von Bewohnern

Den meisten pflegebedürftig gewordenen Menschen und deren Angehörigen fällt der Entschluss, in eine Pflegeeinrichtung umzuziehen, nicht leicht. Dieses einschneidende Erlebnis, das vom Betreffenden häufig als großer Verlust der Unabhängigkeit erlebt wird, wollen wir so gestalten, dass die Umstellung als nicht zu belastend erlebt wird und der Übergang in die Einrichtung so leicht wie möglich fällt. Daher ist es wichtig, dass im Vorfeld des Einzuges grundsätzliche biographische Daten des Bewohners erfragt werden. Die wichtigsten Gewohnheiten, Bedürfnisse  und Wünsche sind dann bekannt und können beachtet und berücksichtigt werden.

  • In den ersten Wochen nach der Aufnahme nimmt sich die Bezugspflegekraft besonders viel Zeit für den neuen Bewohner.
  • Für den Bewohner soll eine Umgebung geschaffen werden, in der die Eingewöhnung leichter fällt.
  • Zwischen Bewohner und Pflegepersonal soll von Anfang an ein Vertrauensverhältnis herrschen.
  • Nach sechs – acht Wochen wird mit dem Bewohner / Angehörigen ein Zwischengespräch geführt.

 

Bei einem Auszug ist eine frühzeitige Vorbereitung  z. B. (Kurzzeitpflege-Umzug) in eine andere Einrichtung oder Auszug nach Hause zu planen. Dies dient der Vermeidung von Versorgungsdefiziten.

 

 

5.5             Hauswirtschaft

Leistungsgestaltung Verpflegung:

  •  Eine abwechslungsreiche Speisen- und Getränkeversorgung in

      Zusammenarbeit mit den Bewohner/innen.

  •  Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee und Abendessen sind

      Regelmahlzeiten. Hinzu kommen Zwischenmahlzeiten nach

      individuellem Bedarf (Spät- und Nachtmahlzeiten).

  • Schon- und Diätkost, vegetarische Kost sowie in speziellen Fällen

      auch Wunschkost.

  • Vorlieben und Abneigungen im Bereich der Verpflegung werden

      soweit wie möglich berücksichtigt.

  •  Themenbezogene Ernährungswochen wie z.B. bayrische Woche werden geplant und durchgeführt.
  •  Die Zubereitung der Mahlzeiten erfolgt nach uns vorgegebenen

      Richtlinien (z.B. Lebensmittelhygiene).

 

     Frühstück                    von 08:00 Uhr – 10.00 Uhr

          Zwischenmahlzeit          von 10:30 Uhr – 11.30 Uhr

          Mittagessen                 von 12.00 Uhr – 13.30 Uhr

          Zwischenmahlzeit          von 13.30 Uhr – 14.30 Uhr

          Kaffeezeit                   von 15.00 Uhr – 16.30 Uhr

          Zwischenmahlzeit          von 16.30 Uhr – 17.30 Uhr

          Abendessen                von 18.00 Uhr – 19.30 Uhr

          Nachtmahlzeit              ab   21.00 Uhr

 

Warme und kalte Getränke  werden zu jeder Tages und Nachtzeit ausreichend und kostenlos zur Verfügung gestellt.

Alle Bewohner/innen haben die Möglichkeit die Mahlzeiten in der Cafeteria, auf den Wohnbereichen oder auch im Zimmer einzunehmen, oder auch für demenziell veränderte Bewohner die Speisen „Eat by walking (Essen im Gehen) einzunehmen.  

Leistungsgestaltung Hausreinigung:

  • Die Grund-, Unterhalt- und Sichtreinigung wird durch eigene Mitarbeiter/in­nen durchgeführt.
  • Die Gewohnheiten der Bewohner/innen, (insbesondere individuelle Ruhe- und Essenszeiten) werden bei der Reinigung berücksichtig (Schnittstelle Hauswirtschaft – Pflege)
  • Die Blumenpflege wird durch die Hausreinigung (wenn erforderlich) übernommen.
  • Die Reinigung erfolgt nach uns vorgegebenen Hygienevorschriften.

     Leistungsgestaltung Wäscheservice:

  • Die Reinigung der Wäsche und Flachwäsche (bis auf chemische Reinigung) wird durch unsere Mitarbeiter/innen durchgeführt. Vorausset­zung hierfür ist, dass jedes persönliche Wäschestück gekennzeichnet ist.
  • Die Verteilung der sauberen Wäsche wird durch die Mitarbeiter/innen des Wäscheservice übernommen.
  • Kleinere Näharbeiten werden im Haus durchgeführt.
  • Die Reinigung der Wäsche erfolgt nach uns vorgegebenen Hygienevorschriften.

 

5.6         Hygiene

In unserer Einrichtung wird ein einheitliches  Hygienehandbuch angewendet, welches sich lediglich in Bezug auf Verfahrensanweisungen im Bereich Lebensmittelhygiene, Wäschereihygiene, Hygiene in der Reinigung, im Technischen Dienst  und in der Pflege unterscheidet.

 

5.7         Verwaltung

Jeder Bewohner, jede Bewohnerin hat bei uns ein eigenes Barbetragskonto. Über dieses Konto kann der persönliche Bedarf abgerechnet werden, wie z.B. der Friseurbesuch. Ein Kontoauszug kann Berechtigten jederzeit zur Verfügung gestellt werden.

Die Verwaltung erstellt die monatliche Pflegekostenrechnung und rechnet diese mit den zuständigen Kostenträgern ab.

 

5.8         Haustechnik

Leistungsgestaltung Technischer Dienst:

  •      Getränkeversorgung auf den Zimmern
  •      Reparatur und Malerarbeiten
  •      Grundstücksgestaltung z.B. Blumenbepflanzung
  •      Sicherheitsdienste ( im Winter Schneeräumen )
  •      Abfallmanagement

 

6. Mitwirkung der Bewohner

 

6.1         Gremien

Die Bewohner vertreten ihre Interessen durch einen Beirat in Angelegenheiten des Betriebes in unserer Einrichtung wie Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen, Hausordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung im Rahmen von Mitwirkung und Mitbestimmung.

Alle zwei Jahre im März finden Beiratwahlen statt. Aus unserem Seniorenzentrum sind drei Bewohner/innen in den Beirat gewählt worden und zwei externe Beiratsmitglieder.

 

6.2             Sonstige Formen der Beteiligung

  • Einmal monatlich trifft sich der Beirat zur Speiseplanbesprechung
  • Einmal im Quartal findet eine Beiratsitzung statt, zu dem auch andere Fachbereiche der Einrichtung durch den Beirat eingeladen werden können.
  • Einmal im Jahr findet eine Bewohnerversammlung statt.

 

7.  Zusammenarbeit mit Angehörigen und ehrenamtlich Engagierten

 

7.1    Zusammenarbeit mit Angehörigen

Angehörigen werden von Beginn an (wenn gewünscht) in den Pflege- und Betreuungsprozess der Einrichtung mit einbezogen.

Regelmäßige Angehörigenabende werden angeboten. Die Themen können von den Angehörigen selbst bestimmt werden.

Des weiteren findet sechs bis acht Wochen nach Einzug ein Zwischengespräch mit den Angehörigen und den Bewohner/innen statt, in dem Wünsche, Interessen, Kritik, Bedürfnisse erfragt werden und Berücksichtigung finden.

 

Alle zwei Jahre führen wir eine Kundenzufriedenheitsbefragung mit Beteiligung der Angehörigen und der Bewohner/innen durch.

 

Feste Sprechzeiten gibt es in unserer Einrichtung für Angehörige nicht.

Wir sind jederzeit Ansprechpartner, um sofort auf anfallende aktuelle Fragen, Probleme und Anregungen reagieren zu können.

 

7.2    Zusammenarbeit mit ehrenamtlich Engagierten

In unserer Einrichtung haben wir für den betreuerischen Bereich ehrenamtliche Mitarbeiter integriert. Ein Konzept wurde erstellt.

 

8.      Maßnahmen der internen und externen Qualitätssicherung

Die Zuständigkeit für das Qualitätsmanagement ist der Pflegedienstleitung und stellv. Einrichtungsleitung Frau Thöne durch die Geschäftsführung übertragen worden.

 

Die Durchführung der Pflege und Betreuung ist in unserer Einrichtung in Pflege-, Behandlungspflege-, Notfallstandards und Organisationsstandards sowie Richtlinien definiert.

Für den hauswirtschaftlichen Bereich sind Arbeitsabläufe, Verfahrens-anweisungen, Organisationsstandards und Notfallstandards definiert.

Der Bereich der Verwaltung arbeitet nach Organisationsstandards und Richtlinien.

Diese sind in Qualitätszirkeln nach Priorität und Wichtigkeit erarbeitet worden. Die bisher erarbeiteten und praktizierten Standards und Richtlinien können jederzeit im Qualitätsmanagementhandbuch des jeweiligen Arbeitsbereichs eingesehen werden.

 

Da die Entwicklung unseres Seniorenzentrums ein fortschreitender Prozess ist, werden die Standards und Richtlinien  durch unsere Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen überprüft, damit z.B. neue pflegewissenschaftliche Erkenntnisse mit einbezogen werden können. Einmal im Quartal sowie bei Bedarf finden separate Besprechungen der leitenden Mitarbeiter der Pflege, der Hauswirtschaft, der Küche und der Verwaltung  statt, damit   Schnittstellenproblematiken erörtert werden können. Hierüber werden Protokolle erstellt.

 

8.1      Risikomanagement

Ziel ist eine systematische Minimierung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken, bzw. von Risikofolgen.

Die Sensibilisierung alle Mitarbeiter/innen ist für folgende Gefähr­dungspotentiale wichtig

 

Kundenbezogene Risiken:      = Infektionsgefahr  = Hygienehandbuch

           

Mitarbeiterbezogene Risiken:    = Körperliche Gefährdung der Mitarbeiter =

                                     Ar­beitssicherheitshandbuch

Geräte- und Anlagenbezogene

Risiken:                                      =  Defekte technische Anlagen =

                                                  Wartungs- Instandhaltungsplan

 

Wirtschaftliche Risiken:            =  Unwirtschaftliche und ineffiziente                                                                          Arbeits- Organisationsstrukturen =                                                                        Standards

 

Einrichtungsbezogene Risiken: =  Brandgefahren

= Evakuierungs- und Katast­rophenpläne

 

In einem Standard wurden für diese Gefährdungspotentiale unter folgenden Aspekten Instrumente und Maßnahmen sowie die Verantwortlichen festgelegt.  

  1. Risiko erkennen
  2. Risiko bewerten
  3. Risiko bewältigen
  4. Risiko überwachen
  5. Dokumentation

 

 

 

 

 

 

8.2    Verbesserungs- und Beschwerdemanagement

  • Eine Beschwerde ist eine Äußerung der Unzufriedenheit hinsichtlich einer Leistung, die von unserer Einrichtung erbracht worden ist.
  • Ein Verbesserungs- und  Beschwerdemanagement ist gekennzeichnet durch geregelte Strukturen, Abläufe und Verantwortlichkeiten, die es möglich machen sollen, eine Beschwerde zur größtmöglichen Zufriedenheit aller beteiligten Personen zu lösen.
  • Die Kunden (Bewohner und Angehörige) sollen durch ein                  Verbesserungs- und Beschwerdemanagement dazu angeregt                           werden, sich zu beschweren.

 

Gleichzeitig ist eine Beschwerde immer auch Anlass, die eigenen Leistungen kritisch zu hinterfragen und Schwachstellen zu beseitigen.

Im Eingangsbereich haben wir einen Postkasten installiert und Verbesserung- und Beschwerdeformulare hinterlegt, der Postkasten wird einmal pro Woche von der Qualitätsmanagementbeauftragten geleert.

 

8.3    Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen

Für jeden Bereich ist ein Arbeitsablaufplan für einen Früh, - Spät - und auch Nachtdienst erstellt und mit in das Einarbeitungskonzept integriert.

Das Konzept unterscheidet nach Qualifikation und Arbeitsbereich. Es ist ein Stichwortkatalog in Tabellenform erstellt, in der während der  Einarbeitungsphase das jeweilige Handzeichen der / des Einzuarbeitenden als auch des Einweisers nachvollzogen werden kann.

 

8.4     Fort- und Weiterbildung

  • Fortbildungen dienen zum einen der persönlichen, beruflichen Qualifikation und gleichzeitig der Sicherstellung der geforderten Qualifi­kation
  • Dadurch, dass wir ständig auf dem jeweils verfügbaren aktuellen      Stand  pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse sind, zeichnen sich     

unsere Mitarbeiter durch hohe Fachkompetenz aus. Unser breit gefächertes Fachwissen kommt unseren Bewohner/innen in der individuellen Betreuung zugute

  • Alle Mitarbeiter müssen an Fortbildungen teilnehmen ( Pflegefachkräfte,     Pflegehilfskräfte, hauswirtschaftliche Kräfte, Aus­hilfen und Auszubildende )
  • Unser Fortbildungsplan wird für ein Jahr im Voraus geplant. Aktuelle        Themen werden kurzfristig berücksichtigt.
  • Zusätzlich hierzu steht unseren Mitarbeitern Fachliteratur (Bücher) zur        Verfügung.
  • Als Instrument der Bedarfsermittlung dienen Wunschlisten, die jedes         Jahr im Oktober (für jeden Arbeitsbereich separat) für das darauf   folgende Jahr ausgehängt werden.  

 

Der Fortbildungsbedarf wird durch die Qualitätsmanagementbeauftragte systematisch ermittelt und bedarfsbezogen geplant.

Hier finden Sie uns

Seniorenzentrum Versetal KG
Pungelscheider Weg 3
58791 Werdohl

Telefon: 02392 97 60 02392 97 60

Fax:       02392 97 61 50

E-Mail: info@haus-versetal.de  

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Wohlfühlen, in einer Umgebung ganz wie zu Hause.